Gelegenheitstäter
ein Straftäter, dessen strafbare Handlung nicht auf krimineller Veranlagung oder einem erworbenen Hang zum Verbrechen (sog. Hangtäter ), sondern auf einmaligen Umständen (z. B. günstige Gelegenheit, Not) beruht.
ein Straftäter, dessen strafbare Handlung nicht auf krimineller Veranlagung oder einem erworbenen Hang zum Verbrechen (sog. Hangtäter ), sondern auf einmaligen Umständen (z. B. günstige Gelegenheit, Not) beruht.