Gemeindesteuern
Steuern, deren Aufkommen gemäß Art. 106 Abs. 6 GG den Gemeinden zufließt: Realsteuern und örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern (z. B. Hunde-, Jagd-, Schankerlaubnis-, Vergnügungssteuer).
Steuern, deren Aufkommen gemäß Art. 106 Abs. 6 GG den Gemeinden zufließt: Realsteuern und örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern (z. B. Hunde-, Jagd-, Schankerlaubnis-, Vergnügungssteuer).