Gemeindeverband

eine selbständige, öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft, deren Verbandsgebiet mehrere Gemeinden umfasst. Ihre Vertretungsorgane werden von den Bewohnern des Verbandsgebietes direkt gewählt. Der Gemeindeverband hat ein verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf Selbstverwaltung.