gemeinsame Einrichtungen
Begriff aus dem Tarifvertragsrecht, wonach durch Tarifvertrag die Tarifvertragsparteien die Errichtung gemeinsamer Einrichtungen, wie zum Beispiel Urlaubskassen oder Zusatzversorgungskassen vereinbaren können.
Begriff aus dem Tarifvertragsrecht, wonach durch Tarifvertrag die Tarifvertragsparteien die Errichtung gemeinsamer Einrichtungen, wie zum Beispiel Urlaubskassen oder Zusatzversorgungskassen vereinbaren können.