Gener ạ linspekteur
höchster militärischer Repräsentant der Bundeswehr, im Rang eines (Vier-Sterne-)Generals; dem Bundesminister der Verteidigung unmittelbar nachgeordnet; weisungsberechtigt gegenüber den Inspekteuren der Teilstreitkräfte sowie des Sanitäts- und Gesundheitswesens, jedoch ohne eigene truppendienstliche Befugnisse. – Ähnliche Aufgaben hat in Österreich der Chef des Generalstabes (bis 30. 11. 2002 der Generaltruppeninspektor).