Gen ẹ rika

auch als Nachahmerpräparate bezeichnete Arzneimittel, die nach Ablauf des Patentschutzes mit den gleichen Wirkstoffen, wie sie ein Originalpräparat enthält, unter einer chemischen Kurzbezeichnung, einem sogenannten Freinamen (generic name), in den Handel gebracht werden. Sie können deutlich preisgünstiger angeboten werden, da für sie keine Entwicklungskosten angefallen sind.