Genfer Konvention
vom 29. 4. 1958: a) Konvention über das Küstenmeer und die Anschlusszone; b) Konvention über das hohe Meer; c) Konvention über die Fischerei und die Erhaltung der lebenden Schätze des Meeres; d) Konvention über den Festlandsockel .
Auch: Genfer Seerechts-Konventionen