Genfer Protokolle

Vertrag vom 17. 6. 1925 betreffend das Verbot der Anwendung von Giftgasen und bakteriologischen Mitteln. Umstritten ist, ob dieses Verbot für atomare und nukleare Waffen Gültigkeit besitzt. Vertragspartner von 1925 sind die meisten größeren Staaten.