geregelter Freiverkehr

bis 1987 eine Form des Effektenhandels an den deutschen Börsen, in dem Wertpapiere gehandelt wurden, die von der Zulassungsstelle der Börse die Genehmigung zur Einführung in den amtlichen Handel entweder aus qualitativen Gründen oder aber wegen des erwarteten geringen Umsatzvolumens nicht erhalten hatten. Im geregelten Freiverkehr kam es nicht zur amtlichen Kursfestsetzung. Seine Wertpapiere werden inzwischen besonders im geregelten Markt gehandelt.