G

gerichtlich

Wahrig

ge|richt|lich 〈Adj.〉 das Gericht betreffend, zu ihm gehörig, auf ihm beruhend, mit seiner Hilfe ● ~e Anordnung, Bestimmung, Verfügung; ~er Beschluss; ~e Entscheidung; ~e Klage; ~e Medizin = Gerichtsmedizin; ~es Urteil; ein ~es Verfahren einleiten; eine ~e Vorladung erhalten Aufforderung zum Erscheinen vor Gericht ● jmdn. ~ belangen od. verfolgen; ~ klagen; jmdn. ~ verklagen ● auf ~em Wege; gegen jmdn. ~ vorgehen

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

← Alle Begriffe mit „G“Zum Lexikon →