G

Gerichtsferien

Wahrig

Ge|richts|fe|ri|en 〈Pl.; Rechtsw.; bis 1996〉 Zeitraum, in dem keine größeren Verhandlungen stattfinden (in der Bundesrepublik Deutschland: 15.7.–15.9.)

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

← Alle Begriffe mit „G“Zum Lexikon →