Gerichtshilfe
Unterstützung des Gerichts im Ermittlungsverfahren durch außerhalb der Gerichtsorganisation stehende Dienststellen, so z. B. durch das Jugendamt in Jugendstrafverfahren.
Unterstützung des Gerichts im Ermittlungsverfahren durch außerhalb der Gerichtsorganisation stehende Dienststellen, so z. B. durch das Jugendamt in Jugendstrafverfahren.