G

Gerichtsschreiber

Wahrig

Ge|richts|schrei|ber 〈m. 3; Rechtsw.〉 1 〈früher〉 Urkundsbeamter der Geschäftsstelle eines Gerichts 2 〈schweiz.〉 Leiter der Gerichtsstelle

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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