G

Gerichtsstand

Wahrig

Ge|richts|stand 〈m. 1u; Rechtsw.〉 Ort, dessen Gericht bei einer Rechtssache zuständig ist od. sein soll, meist der Wohnort des Beklagten od. der Tatort ● ~ ist Bonn; vertraglich vereinbarter ~

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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