Gesamtbetriebsrat
Vertretungsorgan der Belegschaft eines aus mehreren Betrieben bestehenden Unternehmens, muss neben den Betriebsräten ( Betriebsrat ) der einzelnen Betriebe gebildet werden.
Vertretungsorgan der Belegschaft eines aus mehreren Betrieben bestehenden Unternehmens, muss neben den Betriebsräten ( Betriebsrat ) der einzelnen Betriebe gebildet werden.