Gesamtgläubiger
eine Mehrzahl von Gläubigern, deren jeder die ganze Leistung fordern kann, die ihr Schuldner nur einmal bewirken muss; zu unterscheiden von den Gesamthandgläubigern ( Gesamthand ).
eine Mehrzahl von Gläubigern, deren jeder die ganze Leistung fordern kann, die ihr Schuldner nur einmal bewirken muss; zu unterscheiden von den Gesamthandgläubigern ( Gesamthand ).