Gesamtgut
gemeinschaftliches, und zwar Gesamthandvermögen der Ehegatten bzw. des überlebenden Ehegatten und der Abkömmlinge bei Gütergemeinschaften des ehelichen Güterrechts in Deutschland. Vom Gesamtgut ausgeschlossen sind das Sondergut und das Vorbehaltsgut .