Gesamtprokura
eine Prokura , die an mehrere Personen gemeinschaftlich erteilt wird, so dass der einzelne Gesamtprokurist nur im Zusammenwirken mit dem oder den Mitprokuristen die Rechte aus der Prokura wahrnehmen kann.
eine Prokura , die an mehrere Personen gemeinschaftlich erteilt wird, so dass der einzelne Gesamtprokurist nur im Zusammenwirken mit dem oder den Mitprokuristen die Rechte aus der Prokura wahrnehmen kann.