Ge|samt|schuld 〈f. 20〉 1 〈allg.〉 gesamte Schuld 2 〈Rechtsw.〉 Verpflichtung, dass ein einzelner von mehreren Schuldnern einem Gläubiger gegenüber die gesamte geschuldete Leistung zu erbringen hat, wenn der Gläubiger dies verlangt
G
Gesamtschuld
WahrigQuelle: Wahrig Wissenschaftslexikon