Gesamtstrafe
einheitlich gebildete Strafe für einen Täter, der mehrere strafbare Handlungen begangen hat und dadurch mehrere Einzelstrafen erhalten müsste; ist geringer als die Summe der einzelnen Strafen für jede Tat (§54, 55 StGB).
einheitlich gebildete Strafe für einen Täter, der mehrere strafbare Handlungen begangen hat und dadurch mehrere Einzelstrafen erhalten müsste; ist geringer als die Summe der einzelnen Strafen für jede Tat (§54, 55 StGB).