Gesandter

der diplomatische Vertreter eines Staats bei einem anderen Staat oder bei einer internationalen Organisation (Vereinte Nationen, Europarat). Nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. 4. 1961 gibt es drei Rangklassen der Diplomaten: Botschafter, Gesandte und Geschäftsträger.

Ein Gesandter ist Beamter des Absendestaats und bedarf einer vom Empfangsstaat nach freiem Ermessen zu erteilenden Zustimmung ( Agrément ). Seine Mission endet mit der Rückberufung durch den Absendestaat, in seltenen Fällen durch die Erklärung zur persona ingrata oder im Kriegsfall. Zur Durchführung seiner Aufgaben genießt ein Gesandter Privilegien und Immunitäten im Empfangsstaat. Aufgaben des Gesandten sind die Repräsentation des Absendestaats, die Erfüllung politischer Aufträge, die Beobachtung und Berichterstattung.