Geschäftsführung
die Besorgung fremder Angelegenheiten aufgrund eines Auftrags , in der Regel durch die Vertretungsmacht (beruhend auf einer Vollmacht ) ergänzt.
die Besorgung fremder Angelegenheiten aufgrund eines Auftrags , in der Regel durch die Vertretungsmacht (beruhend auf einer Vollmacht ) ergänzt.