Geschäftsraummiete
die Miete über Räume, die anderen als Wohnzwecken dienen. Mietverhältnisse über Geschäftsräume waren stets weniger geschützt als die über Wohnräume und wurden vom Mieterschutz bereits 1951 ausgenommen.
die Miete über Räume, die anderen als Wohnzwecken dienen. Mietverhältnisse über Geschäftsräume waren stets weniger geschützt als die über Wohnräume und wurden vom Mieterschutz bereits 1951 ausgenommen.