Geselle
Gehilfe eines Handwerkers, der nach einer ordnungsmäßigen Lehrzeit (Ausbildungszeit), meist 3 Jahre, die Lehre durch eine Gesellenprüfung vor einem Ausschuss der Handwerkskammer abgeschlossen hat.
Gehilfe eines Handwerkers, der nach einer ordnungsmäßigen Lehrzeit (Ausbildungszeit), meist 3 Jahre, die Lehre durch eine Gesellenprüfung vor einem Ausschuss der Handwerkskammer abgeschlossen hat.