Gesetz der großen Zahl

ein Grundprinzip der statistischen Methode und der Wahrscheinlichkeitsrechnung, besagt, dass bei der Zählung von Tatbeständen und Vorgängen, die sowohl von allgemeinen als auch von individuellen oder zufälligen Bedingungen abhängen, solange annähernd gleiche Ergebnisse erzielt werden, als die allgemeinen Bedingungen unverändert bleiben und auch eine genügend große Anzahl von Einzelfällen bei der Zählung erfasst wird. Durch die Zusammenfassung sehr vieler Einzelfälle oder Beobachtungen ergeben sich gewisse Regelmäßigkeiten und charakteristische Werte.