gesetzlicher Güterstand

im deutschen ehelichen Güterrecht Regelung der Vermögensverhältnisse der Ehegatten, sofern keine abweichende Bestimmung durch Ehevertrag vorliegt; nach dem ab 1. 7. 1958 in der Bundesrepublik Deutschland geltenden sog. Gleichberechtigungsgesetz die Zugewinngemeinschaft , bei deren vertraglichem Ausschluss die Gütertrennung oder die allgemeine Gütergemeinschaft .

In Österreich gilt der Grundsatz der Gütertrennung ; Gütergemeinschaft der Ehegatten kann jedoch vereinbart werden (§ 1233 ABGB). In der Schweiz ist gesetzlicher Güterstand seit 1988 die Errungenschaftsbeteiligung , doch können auch Gütertrennung und Gütergemeinschaft vereinbart werden.