G

Gestänge

Wahrig

Ge|stän|ge 〈n. 13〉 1 Gefüge von Stangen zum Stützen od., wenn beweglich, zum Übertragen von Kraft 2 〈Bgb.〉 Gleise 3 〈beim Bohren〉 eine Partie zusammengeschraubter od. –gesteckter Bohrstangen

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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