Gewässerschutz

die Gesamtheit der Maßnahmen gegen die Beeinträchtigung der natürlichen Gewässer durch Siedlungs- und Industrieabwässer oder durch Bodenentwässerung. Die Schutzbestimmungen sind in zahlreichen nationalen und internationalen Regelungen festgelegt. Sein Geltungsbereich erstreckt sich auf das gesamte in der Natur vorhandene Wasser, d. h. die oberirdischen Gewässer, die Küstengewässer und das Grundwasser. Es bedarf der Ausfüllung durch das jeweilige Landesrecht.