G

Gewerkschaft

Wahrig

Ge|werk|schaft 〈f. 20〉 1 Vereinigung von Arbeitnehmern, um ihre Interessen (gegenüber dem Arbeitgeber, der Regierung usw.) zu wahren 2 〈Bgb.〉 Zusammenschluss mehrerer Bergwerksunternehmen, wobei die Mitglieder je nach ihren Anteilen (Kuxen) Gewinn u. Verlust tragen [→ Gewerke ]

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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