Ge|werk|schaft 〈f. 20〉 1 Vereinigung von Arbeitnehmern, um ihre Interessen (gegenüber dem Arbeitgeber, der Regierung usw.) zu wahren 2 〈Bgb.〉 Zusammenschluss mehrerer Bergwerksunternehmen, wobei die Mitglieder je nach ihren Anteilen (Kuxen) Gewinn u. Verlust tragen [→ Gewerke ]
G
Gewerkschaft
WahrigQuelle: Wahrig Wissenschaftslexikon