Gewinn- und Verlustrechnung

aus der Buchführung sich ergebende Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag eines Geschäftsjahrs. Der so ermittelte Gewinn bzw. Verlust (Jahreserfolg oder Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag) entspricht – nach Verrechnung mit dem Gewinn- oder Verlustvortrag und nach Berücksichtigung der Einstellungen in die Rücklagen bzw. Entnahmen aus den Rücklagen – der Veränderung des Eigenkapitals zwischen Anfangs- und Schlussbilanz dieses Jahres unter Beachtung der Einlagen und Entnahmen ( Bilanz ).