Gewinngemeinschaft
vertraglicher Zusammenschluss selbständiger Unternehmen, die ihre Gewinne und Verluste zusammenwerfen und dann nach einer bestimmten Quote gleichmäßig verteilen. Für die AG in § 292 AktG geregelt.
Auch: englisch Pool
vertraglicher Zusammenschluss selbständiger Unternehmen, die ihre Gewinne und Verluste zusammenwerfen und dann nach einer bestimmten Quote gleichmäßig verteilen. Für die AG in § 292 AktG geregelt.
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