gezeichnetes Kapital

Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt ist (§ 272 HGB). Das gezeichnete Kapital ist bei Aktiengesellschaften als Grundkapital , bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung als Stammkapital auszuweisen.