Glaubensfreiheit
ein vorstaatliches Menschen- und Grundrecht, das in vielen Verfassungen verankert, mitunter auch durch völkerrechtliche Verträge gesichert ist. Für die Bundesrepublik Deutschland gewährleistet Art. 4 GG die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit als freien Rechtsraum ohne staatliche Einflussnahme, in dem jeder seiner religiösen und weltanschaulichen Überzeugung nach leben kann. Damit ist das Recht auf eine ungestörte Religionsausübung verbunden (Kultusfreiheit, Religionsfreiheit) . Art. 3 Abs. 3 GG verbietet die Bevorzugung oder Benachteiligung wegen religiöser oder weltanschaulicher Ansichten; Art. 33 Abs. 3 GG hebt hervor, dass staatsbürgerliche Rechte und ihre Ausübung sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern unabhängig von Bekenntnis oder Weltanschauung sein müssen. – Ähnlich in Österreich . – In der Schweiz ist die Glaubensfreiheit durch Art. 15 der Bundesverfassung gewährleistet.