Glossat ọ ren
italienische Rechtsgelehrte des 12. und der 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts, vornehmlich in Bologna, die das römische Recht mit Erläuterungen ( Glossen ) versahen. Die bedeutendsten Glossatoren waren Irnerius, Azo und Accursius (Zusammenfassung der bisherigen Glossen zur Glossa ordinaria 1250). Ihr Werk wurde am Ende des 13. und im 14. Jahrhundert von den Postglossatoren, Kommentatoren oder Consiliatoren (besonders Baldus , Bartolus de Sassoferrato und Cinus ) fortgesetzt. Erst das von den Glossatoren und Postglossatoren modernisierte römische Recht wurde durch die Rezeption zum kontinentaleuropäischen Privatrecht.