Glücksspiele
Spiele, bei denen nur das Glück bzw. der Zufall entscheiden. Dazu gehören vor allem viele Würfelspiele, Lotteriespiele, Automatenspiele, Kartenspiele. Besonders bekannt ist das Roulette . Wer ohne behördliche Erlaubnis (Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken von 1933/34, §§ 33 d – i GewO) öffentliche Glücksspiele veranstaltet, Einrichtungen hierzu bereitstellt oder an Glücksspielen teilnimmt, ist strafbar nach §§ 284 ff. StGB. – In Österreich wird das Glücksspiel durch das Glücksspielgesetz von 1962 geregelt; das StGB (§ 168) ahndet mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe die Veranstaltung von Glücksspielen; die bloße (nicht gewerbsmäßige) Beteiligung an Glücksspielen ist straffrei.