Goldklausel
die Vereinbarung, eine Geldschuld unter Ausschluss der sonstigen gesetzlichen Zahlungsmittel in Goldmünzen ( Goldmünz- oder Feingoldklausel ) oder aber in gesetzlichen Zahlungsmitteln zu zahlen, die kursmäßig dem Schuldbetrag in Gold entsprechen ( Goldwert-, Wertsicherungs- oder Kursgarantieklausel ).