Gottesgnadentum

die aus theokratischen Vorstellungen erwachsene Begründung für die Herrschaftsansprüche vornehmlich der absolutistischen Herrscher ( Dei gratia , „von Gottes Gnaden“). Die Behauptung des Gottesgnadentums diente der Abwehr der schon im Mittelalter erörterten Lehre von der Volkssouveränität und der durch das Lehnswesen geförderten Vertragstheorie . Im Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts wurde die Formel vom Gottesgnadentum zwar weitergeführt, konnte jedoch keine politische Kraft mehr entfalten. Sie steht, wie das Beispiel Großbritanniens zeigt, einer Entwicklung zur Demokratie nicht mehr im Wege.