Grabschändung
das unbefugte Zerstören oder Beschädigen eines Grabes oder das Verüben beschimpfenden Unfugs an ihm; in Deutschland strafbar nach § 168 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe. – In Österreich 6 Monate Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (§ 190 StGB), in der Schweiz mit Gefängnis oder Buße (Art. 262 StGB).