Grundbuchamt
eine selbständige Abteilung der Amtsgerichte ( Österreich: der Bezirksgerichte) zur Führung der Grundbücher aller im Amtsgerichtsbezirk liegenden Grundstücke.
eine selbständige Abteilung der Amtsgerichte ( Österreich: der Bezirksgerichte) zur Führung der Grundbücher aller im Amtsgerichtsbezirk liegenden Grundstücke.