Grundlasten
früher die Abgaben und Dienstleistungen aller Art, die der abhängige Bauer seinem Grundherrn schuldete, z. B. Frondienste und Grundzins.
früher die Abgaben und Dienstleistungen aller Art, die der abhängige Bauer seinem Grundherrn schuldete, z. B. Frondienste und Grundzins.