Grundlohn

1. tarifvertraglich vereinbartes Entgelt für die übliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, wird aus dem Ecklohn errechnet; – 2. auf die Kalendertage umgelegter durchschnittlicher Lohn; Bemessungsgrundlage in der gesetzlichen Krankenversicherung für Beiträge und Barleistungen (außer Krankengeld).