Grundrente
eine in der Kriegsbeschädigtenfürsorge und Kriegshinterbliebenenfürsorge, ferner nach dem Soldatenversorgungsgesetz und dem Gesetz über den zivilen Ersatzdienst gewährte Rente (unabhängig von Einkommen oder Vermögen), die eine Entschädigung für die Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit darstellt.