Grundstückswert
im steuerrechtlichen Sinn: Bei bebauten Grundstücken wird der Grundstückswert entweder nach dem Ertragswertverfahren (im Allgemeinen bei Mietwohngrundstücken, Geschäftsgrundstücken sowie Einfamilien- und Zweifamilienhäusern) oder nach dem Sachwertverfahren ermittelt (z. B. bei sonstigen bebauten Grundstücken).