Güterkraftverkehr
gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen; geregelt im Gesetz zur Reform des Güterkraftverkehrsrechts vom 22. 6. 1998. Die Aufteilung zwischen Güterfern- und Güternahverkehr wurde aufgehoben, es gelten nun einheitliche Bestimmungen für den Güterkraftverkehr. Das neue Gesetz regelt Begriffsbestimmungen, Ausnahmen sowie die allgemeine Erlaubnispflicht für den gewerblichen Güterkraftverkehr. Die Erlaubnis kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen oder mit Beschränkungen erteilt werden. Geregelt sind ferner Versicherungspflichten und die Aufsicht des Bundesamtes für Güterkraftverkehr.