Gütezeichen
von Gütegemeinschaften (z. B. Erzeugern gleichartiger Waren) vereinbarte Zeichen, die die gleichbleibende Qualität einer Ware garantieren. Sie werden vom Ausschuss für Lieferbedingungen und Gütesicherung ( RAL ) beim Rationalisierungs-Kuratorium der Deutschen Wirtschaft geprüft und in eine Gütezeichenliste eingetragen.