Gutachten
allgemein: die Beurteilung einer Frage durch einen Fachmann; im gerichtlichen Verfahren Entscheidungsvorschlag eines Mitglieds des Gerichts; daneben auch als Sachverständigengutachten Hilfsmittel für das Gericht zur Beurteilung von Tatsachen, das dem Richter die fehlende Sachkunde vermittelt.