gute Sitten
das, was dem Rechtsgefühl aller billig und gerecht Denkenden entspricht. Rechtsgeschäfte gegen die guten Sitten sind nichtig; vorsätzliche Schadenszufügung in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise macht schadensersatzpflichtig.
das, was dem Rechtsgefühl aller billig und gerecht Denkenden entspricht. Rechtsgeschäfte gegen die guten Sitten sind nichtig; vorsätzliche Schadenszufügung in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise macht schadensersatzpflichtig.