guter Glaube
schuldloses Nichtkennen eines rechtlichen Mangels im Bestand oder beim Erwerb eines Rechts. – Das österreichische und das schweizerische Recht enthält ähnliche Regelungen zum Schutz des Gutgläubigen.
Auch: lateinisch bona fides
schuldloses Nichtkennen eines rechtlichen Mangels im Bestand oder beim Erwerb eines Rechts. – Das österreichische und das schweizerische Recht enthält ähnliche Regelungen zum Schutz des Gutgläubigen.
Auch: lateinisch bona fides