Gutsbezirk
gemeindefreier Verwaltungsbezirk mit Verwaltungshoheit des Gutsherrn in Preußen, nach einem Gesetz von 1927 meist aufgelöst.
gemeindefreier Verwaltungsbezirk mit Verwaltungshoheit des Gutsherrn in Preußen, nach einem Gesetz von 1927 meist aufgelöst.