Habsburger-Gesetz

Bundesgesetz vom 3. 4. 1919, mit dem die Rep. Österreich alle Vorrechte des Hauses Habsburg-Lothringen annullierte u. die Übernahme seines Vermögens verfügte. Die Mitgl. des ehem. Herrscherhauses wurden des Landes verwiesen. Das H. wurde 1935 aufgehoben, 1945 wieder in Kraft gesetzt u. 1955 in die Staatsvertragsbestimmungen aufgenommen. 1963 brach über die Interpretation des Habsburger-Gesetzes eine Koalitionskrise aus, da sich ÖVP u. SPÖ über die Gültigkeit der Verzichtserklärung von Otto von Habsburg-Lothringen nicht einigen konnten.